Geldauflagen und Bußgelder

Die von Strafgerichten oder Staatsanwaltschaften verhängten Geldauflagen können an

Über den Tellerrand kochen München e.V. geleistet werden.

Mit den Einnahmen unterstützen wir unsere gemeinnützige Arbeit für eine offene und vielfältige Gesellschaft.


Geldauflagen sind bei uns in guten Händen. Mit unseren Projekten schaffen wir Begegnungsräume für Menschen mit und ohne Flucht- und Migrationserfahrung und fördern gesellschaftliche Teilhabe, gegenseitiges Verständnis und ein respektvolles Miteinander. Durch gemeinsame Kochabende, Workshops, Ausflüge, Tandemprogramme und weitere Community-Angebote bringen wir Menschen unterschiedlicher Hintergründe zusammen. So entstehen persönliche Begegnungen, neue Freundschaften und ein stärkeres Gefühl von Zugehörigkeit. Mit einer Geldauflage leisten Sie einen direkten Beitrag dazu, dass diese Angebote stattfinden und möglichst vielen Menschen offenstehen.

Informationen für zuweisende Strafrichter*innen und Staatsanwält*innen

Über den Tellerrand kochen München e.V. steht für eine transparente und zuverlässige Verwaltung von Geldauflagen.

  • Wir sind als gemeinnütziger Verein anerkannt (Freistellungsbescheid des Finanzamts München) und verwenden Geldauflagen ausschließlich für die in unserer Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke.
  • Wir sind seit August 2026 in der beim Landgericht München I geführten Liste der zur Zuweisung von Geldauflagen geeigneten gemeinnützigen Einrichtungen eingetragen.
  • Wir bearbeiten Zuweisungen sorgfältig, überwachen den Zahlungseingang und informieren die zuweisende Stelle zeitnah über eingehende wie ausbleibende Zahlungen.
  • Auf Anforderung legen wir Rechenschaft über Höhe und Verwendung der zugeflossenen Geldbeträge ab.
  • Über Geldauflagenzahlungen werden keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.

 

Kontoverbindung:

Über den Tellerrand kochen München e.V.

Stadtsparkasse München

IBAN: DE25 7015 0000 1005 1731 80    BIC: SSKMDEMM

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:

Elena Münnich, Vorstand, muenchen@ueberdentellerrand.org

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie müssen eine Geldauflage an Über den Tellerrand kochen München e.V. zahlen? Dann danken wir Ihnen für die fristgerechte Überweisung des festgelegten Betrags.

  • Für die Zahlung einer Geldauflage dürfen wir keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
  • Wir können weder eine Ratenzahlung noch einen Zahlungsaufschub vereinbaren. Wenden Sie sich dafür bitte direkt an das zuständige Gericht oder die Staatsanwaltschaft.
  • Wir bestätigen dem zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft den Eingang Ihrer Zahlung.
  • Bitte geben Sie bei jeder Überweisung unbedingt das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen im Verwendungszweck an – nur so können wir Ihre Zahlung eindeutig zuordnen und den Zahlungseingang fristgerecht bestätigen.

 

Kontoverbindung:

Über den Tellerrand kochen München e.V.

Stadtsparkasse München

IBAN: DE25 7015 0000 1005 1731 80    BIC: SSKMDEMM

Bei Fragen zur Zahlung erreichen Sie uns unter muenchen@ueberdentellerrand.org